1. Zur Verfassungsmäßigkeit des § 1600 Abs. 2 BGB, der es dem (angeblichen) leiblichen Vater verwehrt, die Vaterschaft eines rechtlichen Vaters anzufechten, wenn zwischen diesem und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht (Rn.26)
(Rn.27)
(Rn.28)
(Rn.29)
(Rn.30)
.
2. Zum Verhältnis zwischen der Definition einer sozial-familiären Beziehung in § 1600 Abs. 3 Satz 1 BGB und den Regelannahmen des § 1600 Abs. 3 Satz 2 BGB (Rn.33)
(Rn.34)
.
3. Zur Unzulässigkeit einer isolierten Abstammungsfeststellungklage, mit der keine statusrechtlichen Folgen begehrt werden (Rn.41)
.
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