BGH 2. Zivilsenat II ZR 180/86

Guiding Principles

1. Zum Beginn der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung.

2. Die Wochenfrist ist auch bei der Verlegung einer Gesellschafterversammlung einzuhalten.

3. Zur Heilung eines Einberufungsmangels, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind.