BGH 2. Strafsenat 2 StR 564/17
ECLI:DE:BGH:2018:101018U2STR564.17.0
Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht.(Rn.10)
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