BGH 2. Strafsenat 2 StR 564/17

ECLI:DE:BGH:2018:101018U2STR564.17.0

Guiding Principles

Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht.(Rn.10)