OLG Celle 1. Strafsenat 1 Ss 10/67
ECLI:DE:OLGCE:1967:0316.1SS10.67.0A
Wer aus dem Verkaufsstand in einem Warenhaus ein neues Buch wegnimmt und behauptet, er habe dieses nur durchlesen und anschließend zurückbringen wollen, begeht einen Diebstahl und keine (straflose) Gebrauchsentwendung.
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