BGH 6. Strafsenat 6 StR 68/21
ECLI:DE:BGH:2022:280622B6STR68.21.0
1. Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung.(Rn.15)
2. Der ohne Wissens- und Verantwortungsdefizit gefasste und erklärte Sterbewille führt zur situationsbezogenen Suspendierung der Einstandspflicht für das Leben des Ehegatten.(Rn.25)
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