BGH 1. Strafsenat 1 StR 487/92

Guiding Principles

1. Mit einem Schuß aus einer Pistole versucht der Täter auch dann nicht mit "gemeingefährlichen Mitteln" zu töten, wenn er nicht den Gegner trifft, sondern - was er billigend in Kauf nimmt - einen unbeteiligten Dritten aus einer Vielzahl von Personen.