BGH 2. Strafsenat 2 StR 41/21
ECLI:DE:BGH:2022:020222U2STR41.21.0
Bei einer unbegründeten Revision der Nebenklage erstreckt sich die aus § 301 analog StPO folgende Kontrollbefugnis des Revisionsgerichts auf Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht auf den Rechtsfolgenausspruch (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; Beschluss vom 16. Februar 2001 - 2 StR 501/00).(Rn.16)
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