BGH 3. Strafsenat 3 StR 105/14

Guiding Principles

1. Beweisbehauptungen, die in einem von dem Verteidiger gestellten Beweisantrag enthalten sind, dürfen nicht in eine Einlassung des Angeklagten umgedeutet werden, sofern sich dieser hierzu nicht erklärt (Festhaltung BGH, 29. Mai 1990, 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447).(Rn.11)

2. Weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung des Angeklagten dürfen nachteilige Schlüsse gezogen werden (Festhaltung BGH, 27. Januar 1987, 1 StR 703/86, StV 1987, 377).(Rn.12)