(Pflichten des Arztes bei Selbstmord seines Patienten)
1. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein behandelnder Arzt, der seinen Patienten nach einem Selbstmordversuch bewußtlos antrifft, sich wegen eines Tötungsdelikts oder wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen kann, wenn er nichts zur Rettung seines Patienten unternimmt.
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