BGH 1. Strafsenat 1 StR 780/94

Guiding Principles

Verdeckungsabsicht verlangt nicht, daß der Täter für den Fall des Bekanntwerdens seiner vorangegangenen Straftat mit Strafverfolgung rechnet; es genügt, daß es ihm um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen geht.