BGH 3. Strafsenat 3 StR 526/19
ECLI:DE:BGH:2020:220120B3STR526.19.0
Wohnungen sind abgeschlossene Räume und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen. Dadurch, dass ihre ehemaligen Bewohner nicht (mehr) in ihnen leben und verstorben sind, verlieren sie nicht ihre Eigenschaft als Wohnungen i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB.(Rn.15)
Want to know more?
To access this content, sign up or log in.