BGH 2. Strafsenat 2 StR 281/18

ECLI:DE:BGH:2018:311018B2STR281.18.0

Guiding Principles

1. Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei in Form der Absatzhilfe setzt die Feststellung eines Absatzerfolgs voraus.(Rn.15)

2. Für die Beurteilung des Versuchsbeginns ist bei der Hehlerei in der Variante der Absatzhilfe auf das unmittelbare Ansetzen des Absatzhelfers abzustellen.(Rn.23)

3. Zum Verhältnis zwischen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei und Geldwäsche.(Rn.44)