Der Mord am Bülow-Platz im Jahre 1931.
1. Die Lückenhaftigkeit der Ermittlungsakten ist kein Verfahrenshindernis.
2. Die Strafverfolgung ist nicht verjährt.
3. Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen, der zur Tatzeit Mitglied der KPD, später Mitglied der SA war.
4. Besonderheiten der Beweiswürdigung.
5. Außergewöhnliche Umstände i.S.v. BGH, 19. Mai 1981, GSSt 1/81, BGHSt 30, 105 wegen langen Zeitablaufs?
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