BGH 4. Strafsenat 4 StR 284/99

Guiding Principles

Dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes wird die Sache zur Entscheidung folgender Rechtsfragen vorgelegt:

1. Setzt der Begriff der Bande eine Verbindung von mehr als zwei Personen voraus?

2. Erfordert der Tatbestand des Bandendiebstahls das zeitliche und örtliche Zusammenwirken von (mindestens) zwei Bandenmitgliedern ?