BGH 1. Strafsenat 1 StR 104/23
ECLI:DE:BGH:2023:151123U1STR104.23.0
Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Ein Opfer kann dabei auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt und ein kurzer Austausch von Beleidigungen stattfindet, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen. Dies ist der Fall, wenn eine verbale Auseinandersetzung höchstens 30 Sekunden dauert und sodann ein Messerangriff erfolgt, aufgrund dessen der Geschädigte unverzüglich verstirbt (Festhaltung BGH, Urteil vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20). (Rn.7)
(Rn.14)
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