§ 47 HBO – Kleinkläranlagen, Abwasserbehälter

Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (HBO)

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1Kleinkläranlagen und Abwasserbehälter müssen wasserdicht und ausreichend groß sein. 2Sie müssen eine dichte und sichere Abdeckung sowie Reinigungs- und Entleerungsöffnungen haben. 3Diese Öffnungen dürfen nur vom Freien aus zugänglich sein. 4Die Anlagen sind so zu entlüften, dass Gesundheitsschäden oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.