dskrpt
Beta
For Lecturers
For Students
What our Users say
Library
Login
Sign up
Home
For Lecturers
For Students
What our users say
Library
Login
§ 211 StPO – Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
Strafprozeßordnung (StPO)
Previous
Next
Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.