§ 2021 BGB – Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.