§ 225a UmwG 1995 – Möglichkeit des Formwechsels

Umwandlungsgesetz (UmwG 1995)

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Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Formwechselbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.