§ 124 TKG 2021 – Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde

Telekommunikationsgesetz (TKG)

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Die Bundesnetzagentur teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.