Der Betreuer erhält eine Urkunde über seine Bestellung. Die Urkunde soll enthalten:
- 1.
- die Bezeichnung des Betroffenen und des Betreuers;
- 2.
- bei Bestellung eines Vereinsbetreuers oder Behördenbetreuers diese Bezeichnung und die Bezeichnung des Vereins oder der Behörde;
- 3.
- den Aufgabenkreis des Betreuers;
- 4.
- bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Bezeichnung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen;
- 5.
- bei der Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung das Ende der einstweiligen Maßnahme.