§ 227 TKG 2021 – Mitteilung der Bundesnetzagentur

Telekommunikationsgesetz (TKG)

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Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.