§ 4 HGrG – Haushaltsjahr

Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG)

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Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das für die Finanzen zuständige Ministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.