Inhaltsübersicht BeurkG

Beurkundungsgesetz (BeurkG)

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Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Geltungsbereich
§  2Überschreiten des Amtsbezirks
§  3Verbot der Mitwirkung als Notar
§  4Ablehnung der Beurkundung
§  5Urkundensprache
 
Abschnitt 2

Beurkundung von Willenserklärungen

Unterabschnitt 1

Ausschließung des Notars

§  6Ausschließungsgründe
§  7Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen
 
Unterabschnitt 2

Niederschrift

 
§  8Grundsatz
§  9Inhalt der Niederschrift
§ 10Feststellung der Beteiligten
§ 11Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 12Nachweise für die Vertretungsberechtigung
§ 13Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben
§ 13aEingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht
§ 14Eingeschränkte Vorlesungspflicht
§ 15Versteigerungen
§ 16Übersetzung der Niederschrift
 
Unterabschnitt 3

Beurkundung mittels
Videokommunikation; Elektronische Niederschrift
 
§ 16aZulässigkeit
§ 16bAufnahme einer elektronischen Niederschrift
§ 16cFeststellung der Beteiligten mittels Videokommunikation
§ 16dNachweise für die Vertretungsberechtigung bei elektronischen Niederschriften
§ 16eGemischte Beurkundung
 
Unterabschnitt 4
 
Prüfungs- und Belehrungspflichten
 
§ 17Grundsatz
§ 18Genehmigungserfordernisse
§ 19Unbedenklichkeitsbescheinigung
§ 20Gesetzliches Vorkaufsrecht
§ 20aVorsorgevollmacht
§ 21Grundbucheinsicht, Briefvorlage
 
Unterabschnitt 5
 
Beteiligung behinderter Personen
 
§ 22Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
§ 23Besonderheiten bei hörbehinderten Beteiligten
§ 24Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
§ 25Schreibunfähige
§ 26Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar
 
Unterabschnitt 6
 
Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
 
§ 27Begünstigte Personen
§ 28Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 29Zeugen, zweiter Notar
§ 30Übergabe einer Schrift
§ 31(weggefallen)
§ 32Sprachunkundige
§ 33Besonderheiten beim Erbvertrag
§ 34Verschließung, Verwahrung
§ 34aMitteilungs- und Ablieferungspflichten
§ 35Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
 
Abschnitt 3
 
Sonstige Beurkundungen
 
Unterabschnitt 1
 
Niederschriften
 
§ 36Grundsatz
§ 37Inhalt der Niederschrift
§ 38Eide, eidesstattliche Versicherungen
 
Unterabschnitt 2
 
Vermerke
 
§ 39Einfache Zeugnisse
§ 39aEinfache elektronische Zeugnisse
§ 40Beglaubigung einer Unterschrift
§ 40aBeglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
§ 41Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift
§ 42Beglaubigung einer Abschrift
§ 43Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde
Abschnitt 4
 
Behandlung der Urkunden
 
§ 44Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
§ 44aÄnderungen in den Urkunden
§ 44bNachtragsbeurkundung
§ 45Urschrift
§ 45aAushändigung der Urschrift
§ 45bVerwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden
§ 46Ersetzung der Urschrift
§ 47Ausfertigung
§ 48Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
§ 49Form der Ausfertigung
§ 50Übersetzungen
§ 51Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
§ 52Vollstreckbare Ausfertigungen
§ 53Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht
§ 54Rechtsmittel
 
Abschnitt 5
 
Verwahrung der Urkunden
 
§ 55Verzeichnis und Verwahrung der Urkunden
§ 56Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form; Einstellung der elektronischen Dokumente in die elektronische Urkundensammlung
  
 
Abschnitt 6
 
Verwahrung
 
§ 57Antrag auf Verwahrung
§ 58Durchführung der Verwahrung
§ 59Verordnungsermächtigung
§ 59aVerwahrungsverzeichnis
§ 60Widerruf
§ 61Absehen von Auszahlung
§ 62Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten
 
Abschnitt 7
 
Schlussvorschriften
 
Unterabschnitt 1
 
Verhältnis zu anderen Gesetzen
 
§ 63Beseitigung von Doppelzuständigkeiten
§ 64Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz
§ 65Unberührt bleibendes Bundesrecht
§ 66Unberührt bleibendes Landesrecht
§ 67Zuständigkeit der Amtsgerichte; Zustellung
§ 68Übertragung auf andere Stellen
§ 69(weggefallen)
§ 70Amtliche Beglaubigungen
§ 71Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren
§ 72Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
§ 73Bereits errichtete Urkunden
§ 74Verweisungen
 
Unterabschnitt 2
 
Übergangsvorschrift
 
§ 75Übergangsvorschrift zur Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs