§ 1 KonzVgV – Gegenstand und Anwendungsbereich

Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV)

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Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.