§ 125 VVG 2008 – Leistung des Versicherers

Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)

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Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.