§§ 68 bis 72 BImSchG – (Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)

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(Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)