Pricing
Students
Authors
Library
Login
Sign up
Pricing
Students
Authors
Library
Login
Sign up
§ 93 ZPO – Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Zivilprozessordnung (ZPO)
Previous
Next
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.