Adoptionssachen sind Verfahren, die
- 1.
- die Annahme als Kind,
- 2.
- die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
- 3.
- die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
- 4.
- die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs