§ 46 VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

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Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
1.
der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
2.
der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
3.
(weggefallen)