Teil 1Gegenstand des Gesetzes;
Begriffsbestimmungen
Teil 2Rechte und
Pflichten der VerwertungsgesellschaftAbschnitt 1InnenverhältnisUnterabschnitt 1Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
Unterabschnitt 2Geschäftsführung und Aufsicht
Unterabschnitt 3Einnahmen aus den Rechten
Unterabschnitt 4Beschwerdeverfahren
Abschnitt 2AußenverhältnisUnterabschnitt 1Verträge und Tarife
Unterabschnitt 2Mitteilungspflichten
Abschnitt 3Besondere Vorschriften für die
Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage
von Repräsentationsvereinbarungen
Abschnitt 4Vermutungen; Außenstehende
bei Weitersendung und Direkteinspeisung
Abschnitt 5Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
Abschnitt 6Informationspflichten;
Rechnungslegung und TransparenzberichtUnterabschnitt 1Informationspflichten
Unterabschnitt 2Rechnungslegung und Transparenzbericht
Teil 3Besondere Vorschriften
für die gebietsübergreifende
Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
Teil 4
Aufsicht
Teil 5
Schiedsstelle und gerichtliche GeltendmachungAbschnitt 1SchiedsstelleUnterabschnitt 1Allgemeine Verfahrensvorschriften
Unterabschnitt 2Besondere Verfahrensvorschriften
Unterabschnitt 3Kosten sowie Entschädigung und Vergütung Dritter
Unterabschnitt 4Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle
Abschnitt 2Gerichtliche Geltendmachung
Teil 6Übergangs- und Schlussvorschriften
Begriffsbestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Verwertungsgesellschaft |
§ 3 | Abhängige Verwertungseinrichtung |
§ 4 | Unabhängige Verwertungseinrichtung |
§ 5 | Rechtsinhaber |
§ 6 | Berechtigter |
§ 7 | Mitglieder |
§ 7a | Außenstehender |
§ 8 | Nutzer |
Pflichten der VerwertungsgesellschaftAbschnitt 1InnenverhältnisUnterabschnitt 1Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
§ 9 | Wahrnehmungszwang |
§ 10 | Zustimmung zur Rechtswahrnehmung |
§ 11 | Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke |
§ 12 | Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten |
§ 13 | Bedingungen für die Mitgliedschaft |
§ 14 | Elektronische Kommunikation |
§ 15 | Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis |
§ 16 | Grundsatz der Mitwirkung |
§ 17 | Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung |
§ 18 | Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe |
§ 19 | Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung |
§ 20 | Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind |
§ 21 | Geschäftsführung |
§ 22 | Aufsichtsgremium |
§ 23 | Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten |
§ 24 | Getrennte Konten |
§ 25 | Anlage der Einnahmen aus den Rechten |
§ 26 | Verwendung der Einnahmen aus den Rechten |
§ 27 | Verteilungsplan |
§ 27a | Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers |
§ 27b | Mindestbeteiligung des Urhebers |
§ 28 | Verteilungsfrist |
§ 29 | Feststellung der Berechtigten |
§ 30 | Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten |
§ 31 | Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten |
§ 32 | Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen |
§ 33 | Beschwerdeverfahren |
§ 34 | Abschlusszwang |
§ 35 | Gesamtverträge |
§ 36 | Verhandlungen |
§ 37 | Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt |
§ 38 | Tarifaufstellung |
§ 39 | Tarifgestaltung |
§ 40 | Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien |
§ 41 | Auskunftspflicht der Nutzer |
§ 42 | Meldepflicht der Nutzer |
§ 43 | Elektronische Kommunikation |
Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage
von Repräsentationsvereinbarungen
§ 44 | Repräsentationsvereinbarung; Diskriminierungsverbot |
§ 45 | Abzüge |
§ 46 | Verteilung |
§ 47 | Informationspflichten |
bei Weitersendung und Direkteinspeisung
§ 48 | Vermutung bei Auskunftsansprüchen |
§ 49 | Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen |
§ 50 | Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung |
§ 51 | Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung |
§ 51a | Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information |
§ 51b | Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft |
§ 52 | Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung für nicht verfügbare Werke |
§ 52a | Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken |
§ 52b | Nicht verfügbare Werke |
§ 52c | Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft bei Werkreihen aus Drittstaaten |
§ 52d | Verordnungsermächtigung |
§ 52e | Anwendung auf verwandte Schutzrechte |
Rechnungslegung und TransparenzberichtUnterabschnitt 1Informationspflichten
§ 53 | Information der Rechtsinhaber vor Zustimmung zur Wahrnehmung |
§ 54 | Informationen für Berechtigte |
§ 55 | Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen |
§ 56 | Informationen für die Allgemeinheit |
§ 57 | Jahresabschluss und Lagebericht |
§ 58 | Jährlicher Transparenzbericht |
für die gebietsübergreifende
Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
§ 59 | Anwendungsbereich |
§ 60 | Nicht anwendbare Vorschriften |
§ 61 | Besondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften |
§ 62 | Informationen zu Musikwerken und Online-Rechten |
§ 63 | Berichtigung der Informationen |
§ 64 | Elektronische Übermittlung von Informationen |
§ 65 | Überwachung von Nutzungen |
§ 66 | Elektronische Nutzungsmeldung |
§ 67 | Abrechnung gegenüber Anbietern von Online-Diensten |
§ 68 | Verteilung der Einnahmen aus den Rechten; Informationen |
§ 69 | Repräsentationszwang |
§ 70 | Informationen der beauftragenden Verwertungsgesellschaft |
§ 71 | Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation |
§ 72 | Zugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken |
§ 73 | Wahrnehmung bei Repräsentation |
§ 74 | Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehprogramme |
§ 75 | Aufsichtsbehörde |
§ 76 | Inhalt der Aufsicht |
§ 77 | Erlaubnis |
§ 78 | Antrag auf Erlaubnis |
§ 79 | Versagung der Erlaubnis |
§ 80 | Widerruf der Erlaubnis |
§ 81 | Zusammenarbeit bei Erlaubnis und Widerruf der Erlaubnis |
§ 82 | Anzeige |
§ 83 | Bekanntmachung |
§ 84 | Wahrnehmungstätigkeit ohne Erlaubnis oder Anzeige |
§ 85 | Befugnisse der Aufsichtsbehörde |
§ 86 | Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
§ 87 | Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
§ 88 | Unterrichtungspflicht der Verwertungsgesellschaft |
§ 89 | Anzuwendendes Verfahrensrecht |
§ 90 | Aufsicht über abhängige Verwertungseinrichtungen |
§ 91 | Aufsicht über unabhängige Verwertungseinrichtungen |
§ 92 | Zuständigkeit für Streitfälle nach dem Urheberrechtsgesetz und für Gesamtverträge |
§ 93 | Zuständigkeit für empirische Untersuchungen |
§ 94 | Zuständigkeit für Streitfälle über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken |
§ 95 | Allgemeine Verfahrensregeln |
§ 96 | Berechnung von Fristen |
§ 97 | Verfahrenseinleitender Antrag |
§ 98 | Zurücknahme des Antrags |
§ 99 | Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung |
§ 100 | Verfahren bei mündlicher Verhandlung |
§ 101 | Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung |
§ 102 | Gütliche Streitbeilegung; Vergleich |
§ 103 | Aussetzung des Verfahrens |
§ 104 | Aufklärung des Sachverhalts |
§ 105 | Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; Widerspruch |
§ 106 | Einstweilige Regelungen |
§ 107 | Sicherheitsleistung |
§ 108 | Schadensersatz |
§ 109 | Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag |
§ 110 | Streitfälle über Gesamtverträge |
§ 111 | Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung |
§ 112 | Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien |
§ 113 | Durchführung der empirischen Untersuchung |
§ 114 | Ergebnis der empirischen Untersuchung |
§ 115 | Verwertung von Untersuchungsergebnissen |
§ 116 | Beteiligung von Verbraucherverbänden |
§ 117 | Kosten des Verfahrens |
§ 118 | Fälligkeit und Vorschuss |
§ 119 | Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes |
§ 120 | Entscheidung über Einwendungen |
§ 121 | Entscheidung über die Kostenpflicht |
§ 122 | Festsetzung der Kosten |
§ 123 | Entschädigung von Zeugen und Vergütung der Sachverständigen |
§ 124 | Aufbau und Besetzung der Schiedsstelle |
§ 125 | Aufsicht |
§ 126 | Beschlussfassung der Schiedsstelle |
§ 127 | Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle |
§ 128 | Gerichtliche Geltendmachung |
§ 129 | Zuständigkeit des Oberlandesgerichts |
§ 130 | Entscheidung über Gesamtverträge |
§ 131 | Ausschließlicher Gerichtsstand |
§ 132 | Übergangsvorschrift für Erlaubnisse |
§ 133 | Anzeigefrist |
§ 134 | Übergangsvorschrift zur Anpassung des Statuts an die Vorgaben dieses Gesetzes |
§ 135 | Informationspflichten der Verwertungsgesellschaft bei Inkrafttreten dieses Gesetzes |
§ 136 | Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums |
§ 137 | Übergangsvorschrift für Rechnungslegung und Transparenzbericht |
§ 138 | Übergangsvorschrift für Verfahren der Aufsichtsbehörde |
§ 139 | Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung |
§ 140 | Übergangsvorschrift zur Regelung der Verlegerbeteiligung ab dem 7. Juni 2021 |
§ 141 | Übergangsvorschrift für vergriffene Werke; Verordnungsermächtigung |
Anlage | Inhalt des jährlichen Transparenzberichts |