§ 144 BRAO – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

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Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.