Inhaltsübersicht TTDSG

Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG)

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Teil 1
 
Allgemeine Vorschriften
 
§  1Anwendungsbereich des Gesetzes
§  2Begriffsbestimmungen
 
Teil 2
 
Datenschutz und Schutz der
Privatsphäre in der Telekommunikation
 
Kapitel 1
 
Vertraulichkeit der Kommunikation
 
§  3Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis
§  4Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen
§  5Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen
§  6Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung
§  7Verlangen eines amtlichen Ausweises
§  8Missbrauch von Telekommunikationsanlagen
 
Kapitel 2
 
Verkehrsdaten, Standortdaten
 
§  9Verarbeitung von Verkehrsdaten
§ 10Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
§ 11Einzelverbindungsnachweis
§ 12Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten
§ 13Standortdaten
 
Kapitel 3
 
Mitteilen ankommender
Verbindungen, Rufnummernanzeige und
-unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
 
§ 14Mitteilen ankommender Verbindungen
§ 15Rufnummernanzeige und -unterdrückung
§ 16Automatische Anrufweiterschaltung
 
Kapitel 4
 
Endnutzerverzeichnisse,
Bereitstellen von Endnutzerdaten
 
§ 17Endnutzerverzeichnisse
§ 18Bereitstellen von Endnutzerdaten
 
Teil 3
 
Telemediendatenschutz, Endeinrichtungen
 
Kapitel 1
 
Technische und
organisatorische Vorkehrungen,
Verarbeitung von Daten zum Zweck
des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
 
§ 19Technische und organisatorische Vorkehrungen
§ 20Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger
§ 21Bestandsdaten
§ 22Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten
§ 23Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
§ 24Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten
 
Kapitel 2
 
Endeinrichtungen
 
§ 25Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
§ 26Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen
 
Teil 4
 
Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht
 
§ 27Strafvorschriften
§ 28Bußgeldvorschriften
§ 29Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 30Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur