Pricing
Students
Authors
Library
Login
Sign up
Pricing
Students
Authors
Library
Login
Sign up
§ 259 ZPO – Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung
Zivilprozessordnung (ZPO)
Previous
Next
Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde.