§ 11 BEGTPG – Amtsblatt

Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BEGTPG)

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Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur wird elektronisch veröffentlicht. Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts wird der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Bundesnetzagentur dauerhaft und kostenfrei zugänglich gemacht.