§ 45c UmwG 1995 – Verschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner

Umwandlungsgesetz (UmwG 1995)

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Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Partnerschaftsgesellschaft nur erforderlich, wenn ein Partner gemäß § 6 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Partner sind entsprechend § 39b zu unterrichten.