§ 10 VVG 2008 – Beginn und Ende der Versicherung

Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)

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Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.