Eingangsformel UZwBwG

Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwBwG)

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: