dskrpt
Beta
For Lecturers
For Students
What our Users say
Library
Login
Sign up
Home
For Lecturers
For Students
What our users say
Library
Login
§ 34 ZPO – Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses
Zivilprozessordnung (ZPO)
Previous
Next
Für Klagen der Prozessbevollmächtigten, der Beistände, der Zustellungsbevollmächtigten und der Gerichtsvollzieher wegen Gebühren und Auslagen ist das Gericht des Hauptprozesses zuständig.