§ 2011 BGB – Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.