§ 74 VgV 2016 – Verfahrensart

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV 2016)

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Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 vergeben.