§ 54a StVZO 2012 – Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO 2012)

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(1) Kraftomnibusse müssen eine Innenbeleuchtung haben; diese darf die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigen.
(2) Die für Fahrgäste bestimmten Ein- und Ausstiege müssen ausreichend ausgeleuchtet sein, solange die jeweilige Fahrgasttür nicht geschlossen ist.