Artikel 8 VO (EU) 2022/2065 – Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung

Digital Services Act (DSA)

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Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.