§ 121 TKG 2021 – Internationaler entgeltfreier Telefondienst

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Previous Next
Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.