Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
- 1.
- natürliche Personen,
- 2.
- juristische Personen oder
- 3.
- Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein: