Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
- 1.
- die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
- 2.
- die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
- 3.
- die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
- 4.
- die Führungsaufsicht,
- 5.
- die Entziehung der Fahrerlaubnis,
- 6.
- das Berufsverbot.