§ 21 UZwBwG – Inkrafttreten

Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwBwG)

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Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.