§ 1551) HGO – In-Kraft-Treten

Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (HGO)

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(1) Dieses Gesetz tritt unbeschadet der Vorschriften in Abs. 2 bis 5 am 5. Mai 1952 in Kraft. Gleichzeitig treten alle Bestimmungen des bisherigen Rechts außer Kraft, die den Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehen. Insbesondere treten außer Kraft:

a)

bis d) (gegenstandslos)

(2) Die Vorschriften der §§ 29 bis 38 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(3) bis (5) (gegenstandslos)