§ 42 BJagdG – Landesrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften

Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Previous Next

Die Länder können Straf- und Bußgeldbestimmungen für Verstöße gegen die von ihnen erlassenen Vorschriften treffen, soweit solche nicht schon in diesem Gesetz enthalten sind.