(1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat.
(2) Bürger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner.
Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (HGO)
(1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat.
(2) Bürger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner.